Tritt ein vermeintlicher Notfall ein, ist schnelles und richtiges Handeln gefragt. Mieter sollten sich umgehend an den passenden Ansprechpartner wie die Hausverwaltung oder den Hausmeister Notdienst wenden.
Die passende Notfall-Nummer finden sie in Ihrem Mietervertrag aber ggf. auch auf einem Merkblatt das im Hausflur aushängt.
Doch was kann ein Mieter tun, wenn er niemanden erreicht? Wird eine umgehende Mangelbeseitigung dringend notwendig und drohen größere Schäden an der Wohnung oder Gesundheitsgefahren für die Bewohner, darf der Mieter selbst handeln, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch oder Feuer im Haus. Es ist aber zusätzlich immer empfehlenswert auch die Hausverwaltung oder den Vermieter selbst zu kontaktieren, um ein weiteres Vorgehen abzusprechen.
Wichtiger Hinweis für Mieter: Im Fall eines Brand durch Feuer, Explosion etc. oder enormen Wasser- und Schlammmassen alarmieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter der 112!
Bei anderen Problemen lassen Sie wenn möglich im Einzelfall prüfen, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt. Beauftragen Sie wegen einem Bagatellschaden, wie einem tropfenden Wasserhahn oder einer defekten Jalousie, einen Hausmeister Notdienst können Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Hier darf ein Mieter nur dann eigenmächtig handeln, wenn der Vermieter trotz Kenntnisnahme nicht handelt und im „Verzug“ ist.
Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer: Nehmen Sie Schadensmeldungen Ihrer Mieter auch an Sonn- und Feiertagen im Notfall ernst. Oft lässt sich aus der Ferne schwer feststellen, ob tatsächlich Notreparaturen nötig sind. Setzen Sie in Ihrer Region auf einen Hausmeister Notdienst , der Ihnen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung steht, um auch für Notfälle gut gerüstet zu sein. Dieser bietet eine Notfallnummer an, die Ihre Mieter im Ernstfall schnell und jederzeit erreichen können.